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Öffentliche Förderung journalistischer Informationsmedien in ausgewählten Ländern

Deutscher Bundestag (2021), 29 pp.

Contains bibliogr. pp. 28-29

"Die Presse- und Medienförderung in den im Rahmen dieser Arbeit ausgewählten Ländern besteht aus vielfältigen Formen und Instrumenten. Angesichts der technischen Entwicklung und mit dieser einhergehenden Innovationen für den Bereich der Kommunikation, die auch mit neuen Anbietern auf digitalen Plattformen gekennzeichnet ist, erscheinen bestehende Instrumente jedoch nicht länger geeignet, den Bestand und die Vielfalt der Medien in der bisherigen Struktur zu garantieren. Es geht aber nicht nur darum, einzelne neue Instrumente zu finden, vielmehr ist ein Konzept erforderlich, dass den technischen Entwicklungen und den mit diesen verbundenen Veränderungen für und in der Gesellschaft gerecht wird. In allen untersuchten Ländern werden deshalb neue Formen und Konzepte der Medienförderung diskutiert und teilweise bereits umgesetzt. Favorisiert werden plattform-neutrale Formen der Förderung, Maßnahmen, die auch Online-Angeboten offen stehen oder diese mit einbeziehen und Lösungen, bei denen die Inhalte vorrangig berücksichtigt werden. Insbesondere Qualität und Unabhängigkeit des Journalismus kommen dabei eine besondere Rolle zu. Die Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Journalisten ist in dieser Hinsicht regelmäßig Bestandteil von vielen Förderkonzepten." (Schlussbemerkung, Seiten 26-27)
1. Einleitung, 4
2. Rechtliche Zulässigkeit staatlicher Fördermaßnahmen für Medien, 5
Bundesrepublik Deutschland -- Ausgewählte Länder
3. Ländervergleichende Studien zur Presse- und Medienförderung, 7
Monitoring-Report „Medienförderung“ -- Diskussionspapier „Medienförderung im digitalen Zeitalter“ -- Medienregulierung in Europa -- Öffentliche Unterstützung der Medien: Ein Überblick über direkte und indirekte Subventionen in sechs Ländern
4. Aktuelle Entwicklungen und Aspekte zu einzelnen Ländern, 17
Österreich -- Schweden -- Niederlande -- Dänemark -- Norwegen
5. Presseförderung und EU-Recht, 26
6. Schlussbemerkung, 26